Sie haben Fragen?
Kontaktieren Sie uns unter
07161 / 98424-0 oder per E-Mail
Sie haben Fragen?
Kontaktieren Sie uns unter
07161 / 98424-0 oder per E-Mail

Rentenberater ist gewerblich tätig

Ein selbständiger Rentenberater erfüllt nicht die Voraussetzung, um steuerlich als Freiberufler zu gelten.

Eine selbstständige Tätigkeit gilt nur dann als freiberuflich, wenn sie einem der im Gesetz aufgezählten Katalogberufe ähnlich ist. Das ist bei einem nicht als Rechtsanwalt zugelassenen Rentenberater nicht der Fall, meint das Finanzgericht Berlin-Brandenburg, weshalb die Einkünfte gewerbesteuerpflichtig sind.



Übersicht - Eine Seite zurück