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Honorar

Die Frage nach den Kosten der Beratungsleistung wird zwangsläufig gestellt und ist verständlich. Im Vorfeld ist sie jedoch schwer zu beantworten, da sie in erster Linie vom Umfang und dem individuellen Sachverhalt des Mandanten abhängt.

Gesetzliche Grundlage der Berechnung eines jeden Honorars für den Steuerberater ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

Die StBVV unterteilt sich in:

  • Wertgebühren
    Diese Berechnung bestimmt sich nach den Tabellen A-E und orientieren sich nach dem „Gegenstandswert“.
    Darunter fallen die „klassischen Aufgaben“ eines Steuerberaters, z.B. Erstellen der Steuererklärungen und Jahresabschlüsse, Führen Finanzbuchhaltung u.v.m.
  • Betragsrahmengebühren
    Diese legt in der Regel eine Mindest- und eine Höchstgebühr fest, die der Steuerberater für seine Dienstleistung verlangen kann (Rahmengebühr). In der Praxis hat sich der Mittelwert von Mindest- und Höchstgebühr als „Normalgebühr“ bewährt.
  • Zeitgebühren
    Gegenstand der Berechnung nach Zeitaufwand sind z.B. wirtschaftlich beratende oder treuhänderische Tätigkeiten, Existenzgründerberatung.

Einige Beispiele zur Berechnung einer konkreten Gebühr finden Sie hier.

Sie können die Honorarberechnung mit beeinflussen: erhalten wir Ihre Steuerunterlagen und die dazugehörigen Belege in gut aufbereiteter Form, so werden wir dies selbstverständlich in der Berechnung berücksichtigen.

Tipp

Die Kosten für eine Steuerberatung sind im Unternehmensbereich und auch im Privatbereich größtenteils steuerlich abzugsfähig!