Erbschaft und Schenkung

Die Erbschaftsteuer und die Schenkungsteuer stellen eine hohe Belastung für die Nachfolger bzw. für die Erben dar. Sowohl im Fall von Privatvermögen als auch im Fall von Unternehmensvermögen.

Je intensiver der Zugriff des Fiskus auf das vererbte oder verschenkte Vermögen ist, desto größer ist die Gefahr, dass z.B. eine übertragene Immobilie veräußert werden muss oder der Betriebsnachfolger das Unternehmen nicht fortführen kann.

Es stehen den Steuerpflichtigen allerdings eine Vielzahl von Verschonungsregeln offen, wodurch der Anfall von Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer minimiert oder gar vollständig vermeidbar ist.

Vom Gesetzgeber werden die Regelungen allerdings häufig überarbeitet, insofern ist es für den normalen Steuerbürger schwierig alle relevanten Vorschriften zu kennen und sie auch richtig anzuwenden.

Gerne betreuen wir Sie bei der rechtlichen und steuerlichen Gestaltung Ihrer Nachfolge, sowohl im rein privaten als auch im unternehmerischen Bereich. 

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Steueroptimierte Gestaltung von Erbfällen und lebzeitigen Vermögensübertragung
  • Erstellung von Erbschaftsteuer Erklärungen und Schenkung Steuererklärungen
  • Steuervermeidungsmaßnahmen im Erbfall (Ausschlagung, Pflichtteilsgeltendmachung)
  • Steuerliche Bewertung von Immobilien- und Betriebsvermögen
  • Vertretung bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt