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Bau und Handwerk

Das Handwerk und der Bau unterliegen im Bereich des Steuerrechts und Sozialversicherungsrecht einem häufig und dazu noch komplexen Wandel. Dabei ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b UStG nicht die einzige, immer wiederkehrende, Veränderung. Auch die Beiträge zur Urlaubskasse, der Baulohn, die Sofortmeldepflicht, ordnungsgemäße Kassenführung und viele andere Regelungen machen es zu einer schwierigen Kunst, sich immer gesetzestreu zu verhalten.

Wir betreuen im Bereich Bau und Handwerk eine Vielzahl von unterschiedlichen Unternehmen. Darunter fallen natürlich Bauträger und Bauunternehmen. Aber auch eine Vielzahl von Unternehmen, die in unterschiedlichsten Branchen ihr Handwerk verrichten. Sei es nun Fensterbauer, Heizungs-/Sanitärinstallationsunternehmen, Maler, Elektrotechnik, Maschinenbau, Gartenbau Metzger, Schreiner um nur einige Branchen zu nennen. Somit haben wir viel Erfahrung in der Kunst gesammelt – immer auf dem neuesten Stand der Regelungen im Bereich von Handwerk und Bau zu sein.

Ihre Vorteile:

  • Ordnung schaffen  – wir optimieren Ihre Arbeitsabläufe rund um das steuerliche Thema
  • Steuern sparen – da wir durch unser Know How Sie vor teuren Fehlern schützen und Sie individuell beraten, welche Möglichkeiten Sie haben ein optimales Resultat zu erzielen
  • Rechtssicherheit – da wir uns regelmäßig in diesem Bereich fortbilden
  • Terminsicherheit – da wir für Sie auf Abgabefristen achten
  • Planungssicherheit – da wir Ihre Steuerbelastung im Vorfeld errechnen

Durch all diese Vorteile gewinnen Sie  Zeit – welche Sie für Ihr Unternehmen nutzen können

Eine Auswahl unserer Leistungen im Überblick:

  • Individuelle Existenzgründerberatung und Unterstützung bei der geeigneten Firmenstruktur
  • Erstellung der Finanzbuchhaltung
  • Erstellung der Lohnbuchhaltung mit den besonderen Themen Baulohn, Urlaubkasse (ULAG), Sofortmeldung
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung, unter dem Augenmerk der Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG
  • Erstellung der Jahresabschlüsse (Einnahmen-Überschussrechnung) und der Steuererklärungen
  • Beratung und Unterstützung bei Betriebsprüfungen
  • Kommunikation mit dem Finanzamt