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14.07.2017

Steuertipps für Schüler und Studierende

Da der Ferienbeginn kurz bevorsteht, verweisen wir auf eine Mitteilung des Hessischen Ministeriums für Finanzen. Dieses gibt dort Steuertipps für Schüler und Studenten.

Dabei wird unter anderem ausgeführt:

- Schüler und Studierende müssen Ihrem Arbeitgeber ihr Geburtsdatum und ihre Steuer-Identifikationsnummer mitteilen.

- Der Arbeitgeber benötigt den Hinweis, ob der Ferienjob das erste Beschäftigungsverhältnis ist. Daurch kann er den elektronischen Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale vornehmen, wie etwa Steuerklasse oder Religion. Somit ist die Vorlage einer Lohnsteuerkarte oder einer Papierbescheinigung vom Finanzamt nicht mehr notwendig.

- Der Arbeitgeber entscheidet, ob der Arbeitslohn pauschal oder entsprechend der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale versteuert  wird. Sofern der Arbeitgeber Lohnsteuer einbehält, kann der Schüler bzw. der Studiernede die zu viel gezahlte Lohnsteuer nach Ablauf des Kalenderjahres mittels einer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt zurückfordern.

 

Quelle: FinMin Hessen online