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15.05.2017

Fortbildung im Bereich der Umsatzsteuer

Die Herren Steuerberater Hartmut und Alexander Pauler haben am Freitag an einer Weiterbildung der Arbeitsgemeinschaft, geleitet von Professor Karg, teilgenommen.

Dabei wurde unter anderem das komplexe Thema der Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung besprochen, anhand des BFH Urteils vom 20.10.2016. Auch die Rechtslage bezüglich der Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden und die Umsatzstreuerfestsetzung in Bauträgerfällen nach § 27 Absatz 19 UStG war Teil der Fortbildung.

Schlussendlich wurde noch auf die Zuordnungsproblematik bei Erhaltungsaufwendungen eingegangen, bei teilweise unternehmerisch und unternehmensfremd genutzten Gebäuden.

Bei Fragen diesbezüglich können Sie sich natürlich jederzeit an uns wenden.