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14.03.2017

Entscheidung im Bereich des häuslichen Arbeitszimmers

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer aktuellen Entscheidung Stellung zu der Frage genommen, ob Aufwendungen für ein Arbeitszimmer, welches von mehreren Personen für ihre steuerlich relevanten Tätigkeiten genutzt wird, von allen Nutzern geltend gemacht werden kann.

Dabei hat der BFH zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden. Demnach ist der Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer personenbezogen und nicht objektbezogen vorzunehmen. Somit können Aufwendungen für ein Arbeitszimmer von jedem Steuerpflichtigen geltend gemacht werden, der das Arbeitszimmer tatsächlich nutzt und die dazugehörigen Aufwendungen auch tatsächlich getragen hat.

 

Quelle: BFH, Urt. v. 15.12.2016-VI R 86/13