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05.08.2016

Möglicherweise ein Fehler vom Finanzamt bei Ihrem Steuerbescheid?

Der Steuerbescheid vom Finanzamt liegt vor und Sie erkennen größere Fehler?

Das Finanzamt hat z.B. Aufwendungen, die Sie geltend gemacht haben nicht anerkannt?

Dann haben Sie als Steuerzahler die Möglichkeit, gegen diesen Steuerbescheid Einspruch zu erheben.

Im Jahr 2015 haben knapp 3,5 Mio. Steuerpflichtige Einspruch gegen den Steuerbescheid erhoben und die Mehrheit der Einsprüche war erfolgreich. Laut einer Statistik des Bundesfinanzministeriums für das Steuerjahr 2015 wurden 64,5  % der Verfahren durch Abhilfe geklärt, das bedeutet, dass das Finanzamt ganz oder in Teilen den Argumenten des Einspruchs folgt und diesen entsprechend ändert.

Um einen Einspruch wirksam einzulegen, muss dieser innerhalb eines Monats eingereicht werden. Die Frist hierfür beginnt, nachdem der Bescheid  als „offiziell gekannt gegeben“ gilt. Außerdem muss er schriftlich (per Post oder per Fax) an das zuständige Finanzamt erfolgen. Wenn Ihr zuständiges Finanzamt über eine E-Mail-Adresse verfügt, ist ein Einspruch auch per Mail möglich.

Im Einspruchsverfahren wird Ihre gesamte Steuererklärung nochmals von den Finanzbeamten geprüft. Dies kann zur Folge haben, dass sie an anderer Stelle einen Fehler finden, der sich dann zu Ihren Ungunsten auswirkt.

Bei Fragen zu diesem Thema, insbesondere zur Einspruchsfrist und wie man einen Einspruch richtig einlegt, beraten und unterstützen wir Sie gerne.