Sie haben Fragen?
Kontaktieren Sie uns unter
07161 / 98424-0 oder per E-Mail
18.07.2016

Erstmalige Anmeldung eines Minijobbers

Viele Arbeitgeber und insbesondere Existenzgründer wollen einen Minijobber bei der Minijob-Zentrale anmelden. Dabei stellt sich die Frage, was für eine Anmeldung nötig ist und was es dabei zu beachten gibt.

Für die Anmeldung eines Minijobbers sind folgende vier Schritte notwendig.

Schritt 1: Betriebsnummer des Arbeitgebers

Zur Teilnahme am Beitrags- und Meldeverfahren benötigen Arbeitgeber eine Betriebsnummer. Wenn Arbeitgeber erstmalig einen Arbeitnehmer beschäftigen, muss die Betriebsnummer beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken beantragt werden. Dies geht telefonisch, schriftlich oder per E-Mail.

Schritt 2: Personalfragebogen für die versicherungsrechtliche Beurteilung

Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Arbeitnehmer sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen.

Einen Personalfragebogen (Anmeldebogen) für geringfügig Beschäftigte finden Sie unter Downloads. Dieser hilft festzustellen, ob ein Minijob vorliegt oder der Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig bei der zuständigen Krankenkasse zu melden ist.

Der Personalfragebogen ersetzt jedoch nicht den Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Minijobber.

Schritt 3: Meldung zur Sozialversicherung

Ist der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber versicherungsrechtlich als Minijobber beurteilt worden, ist dieser namentlich mit deiner Meldung zur Sozialversicherung (Sozialversicherungsnummer)  bei der Minijob-Zentrale zu melden.

Besitzt der Minijobber noch keine Sozialversicherungsnummer, sind weitere personenbezogene Angaben zum Arbeitnehmerin der Meldung zur Sozialversicherung erforderlich (Geburtsort, Geburtsname und Geburtsdatum).

Schritt 4: Beitragsnachweis und Beitragszahlung

Der Arbeitgeber erstellt jeden Monat einen Beitragsnachweis, der die monatliche Gesamtsumme aller Beiträge und Abgaben für seine Minijobber enthält. Er ist für jeden Kalendermonat spätestens drei Tage vor Fälligkeit der Beiträge durch Datenübertragung zu übermitteln und zum Fälligkeitstag an die Minijob-Zentrale zu überweisen.

Bei Fragen zu diesem Thema beraten wir Sie gerne. Wir übernehmen natürlich auch gerne den Vorgang für Sie.