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20.05.2016

Erhält man Kindergeld zwischen Abitur und Studium?

Erhält man Kindergeld zwischen Abitur und Studium?

Kindergeld erhalten Sie für ein volljähriges Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn es sich zumindest an einem Tag in einem Monat ernsthaft und nachhaltig für einen Beruf ausbilden lässt.

Was ist aber nun während der Zeit zwischen dem Abitur und dem Semesterbeginn bzw. dem Beginn einer Ausbildung? Dazwischen können einige Monate, in denen das Kind sich im „Leerlauf“ befindet, liegen. Was bedeutet diese ausbildungsfreie Zeit für den Bezug von Kindergeld?

Die Familienkasse spricht in diesen Fällen von einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Dauert diese Übergangszeit maximal vier Monate und ergibt sie sich für Ihr Kind zwangsläufig, fließt das Kindergeld weiter.

Solche, nicht zu vermeidende, Zwangspausen, können sich z.B. durch Rechtsvorschriften über den Ausbildungsverlauf ergeben (feste Einstellungstermine, festgelegter Semesterbeginn)

Achtung: Dauert die Übergangszeit Ihres Kindes länger als vier Monate, verlieren Sie das Kindergeld für den gesamten Zeitraum, also auch für die ersten vier Monate! Auf die Gründe, warum die Vier-Monats-Frist überschritten wird, kommt es nicht an.

Gerne beraten wir Sie zum Thema über das Kindergeld und über die Möglichkeiten, wie Sie den Anspruch darauf erhalten können.