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08.04.2016

Spenden von der Steuer absetzen

Geldspenden oder Sachspenden an gemeinnützige Organisationen sind unter gewissen Voraussetzungen steuerlich absetzbar. 

Spenden sind dann steuerlich absetzbar, wenn sie

  • freiwillig und ohne Gegenleistung
  • für steuerbegünstigte Zwecke
  • an steuerbegünstigte Organisationen geleistet und
  • mit einer Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.

Direkte Zuwendungen an bedürftige Personen sind keine steuerlich abzugsfähigen Spenden. Dies gilt auch Spenden an steuerbegünstigte Organisationen, welche mit der Auflage geleistet werden, die Zuwendung an eine bestimmte Person weiterzuleiten.

Ausnahme: Die Spende/Zuwendung wird mit einem speziellen Verwendungszweck bzw. Verwendungsvorschlag versehen.

Für die steuerliche Anerkennung von Spenden an inländische Spendenempfänger verlangt das Finanzamt im Normalfall eine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) nach amtlich vorgeschriebenem Muster des Spendenempfängers. Sie ist nicht nur ein Spendennachweis, sondern Voraussetzung für den steuerlichen Abzug Ihrer Spende.

Kleinbetragsspenden bis 200 €

Von der strengen Anforderung an die formelle Zuwendungsbestätigung gibt es erfreulicherweise in folgenden vier Fällen eine Vereinfachungsregelung:

  • Spenden zur Hilfe in Katastrophenfällen;
  • Spenden bis 200 € an gemeinnützige Organisationen;
  • Spenden bis 200 € an eine staatliche Behörde;
  • Spenden bis 200 € an eine politische Partei.

Als Spendennachweis genügt hier dem Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank (Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Onlinebanking), wenn darauf Name und Kontonummer von Auftraggeber und Empfänger sowie Betrag und Buchungstag ersichtlich sind.

Sachspenden

Auch Sachspenden sind steuerlich abziehbar, sofern die gespendete Sache für steuerbegünstigte Satzungszwecke verwendet wird.

Nicht begünstigt sind hingegen Spenden für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins. Dazu gehören beispielsweise Vereinsfeste, Basare und Flohmärkte.

Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.