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19.02.2016

Fortbildung im Bereich der Einkommensteuer

Die Herren Steuerberater Hartmut und Alexander Pauler haben am Freitag an einer Weiterbildung der Arbeitsgemeinschaft, geleitet von Ministerialrat Herrn Werner Seitz, teilgenommen.

Die Hauptthemen des Vortrags waren zum einem das BMF-Schreiben zu Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und zum anderen die Überlassung von Firmenwagen zur privaten Nutzung.

Beim Thema der Behandlung von Schuldzinsen als nachträglichen Werbungskosten wurde die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und die Reaktion der Finanzverwaltung besprochen. Auch die unterschiedliche Behandlung von Vorfälligkeitsentschädigungen in unterschiedlichsten Fallsituationen wurde eingehend besprochen.

Bei der Überlassung von Firmenwagen zur privaten Nutzung wurde auf die Bewertung des geldwerten Vorteils eingegangen. Auch die Abgrenzung von Kostenerstattung und Nutzungsüberlassung, die neuesten Urteile zu Fahrtenbüchern und neue Behandlungen im Bereich der 1% Regelung waren Thema des Vortrags.