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05.02.2016

Empfehlung der Steuerklassenwahl für Ehegatten

Für das Jahr 2016 hat das Bundesfinanzministerium ein Merkblatt zur Steuerklassenwahl für
Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind, veröffentlicht.

Hintergrund: Ehegatten können die Steuerklassenkombination IV/IV oder III/V wählen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich für die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor zu entscheiden.

Die in der Anlage des Merkblatts aufgeführten Tabellen sollen die Wahl der für den Lohnsteuerabzug günstigsten Steuerklassenkombination erleichtern. Die Tabellen-Angaben sind aber nur genau, wenn die Monatslöhne über das ganze Jahr konstant bleiben. Des Weiteren besagt die im Laufe des Jahres einbehaltene Lohnsteuer noch nichts über die Höhe der Jahressteuerschuld.

Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.