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12.01.2016

Die EU Kommission geht gegen Steuervorteile für multinationale Unternehmen in Belgien vor

Die EU Kommission geht gegen Steuervorteile für multinationale Unternehmen in Belgien vor

Am 11.1.2016 hat die EU-Kommission die belgische Steuerregelung, nach der selektive Steuervergünstigungen für Gewinnüberschüsse gewährt werden, für unzulässig befunden.  Dabei handelt es sich um mindestens 35 multinationale Unternehmen, die diese Regelung in Anspruch genommen haben. Die Rückforderung die von diesen Unternehmen nun an Belgien gezahlt werden müssen, belaufen sich auf rund 700 Mio. Euro.

Durch belgische Steuerregelungen für Gewinnüberschüsse erhielten bestimmte Unternehmen multinationaler Gruppen die Möglichkeit, auf der Grundlage von Steuervorbescheiden in Belgien wesentlich weniger Steuern zu zahlen. Diese Vorschriften gelten seit dem Jahr 2005.  

Mit dem Beschluss der Kommission wird Belgien angewiesen diese  Regelungen nicht mehr anzuwenden und somit den ungerechtfertigten Vorteil, der den Begünstigten durch die Regelung gewährt wurde, aufzuheben. Außerdem müssen die nicht gezahlten Steuerbeträge nacherhoben werden.

Die vollständige Pressemitteilungen mit noch einigen weiteren Hintergrundinformationen finden Sie hier.