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25.11.2015

Vorsicht vor der Aufforderung, sich in ein Gewerberegister einzuschreiben.

Vorsicht vor der Aufforderung, sich in ein Gewerberegister einzuschreiben.

Eine Vielzahl von Unternehmern und Selbständige werden jährlich von einer Vielzahl von Firmen aufgefordert, sich in deren Gewerberegister oder auch in das sogenannte „Europäische Zentralverzeichnis zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“ einzutragen. Im Moment gibt es wieder einige Firmen die auf diesem Feld sehr „aktiv“ sind.

Häufig sind die Anschreiben dieser Firmen in Form und Formulierung ähnlich wie ein Anschreiben einer Behörde. Nur ein genauerer Blick ermöglicht es einem, diesen Unterschied zu erkennen.

Wichtig hierbei ist folgendes:

Sie als Unternehmer oder Selbständiger haben keine Verpflichtung den Dienst (und nichts anderes ist es) dieser Firmen in Anspruch zu nehmen – auch wenn diese Anschreiben den Eindruck erwecken, man wäre dazu verpflichtet!

Wenn Sie so ein Anschreiben erhalten, dann können Sie dieses unbeantwortet lassen. Sie werden allerdings von diesen Firmen gemahnt, auch diese Schreiben brauchen Sie nicht zu beantworten.

Sollten Sie Zweifel darüber haben ob es sich nicht doch um ein behördliches Schreiben handelt, kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne.