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05.11.2015

Vormontage im Handwerksbetrieb – sind die Kosten trotzdem als Handwerkerleistung steuerlich abziehbar?

Vormontage im Handwerksbetrieb – sind die Kosten trotzdem als Handwerkerleistung  steuerlich abziehbar?

Bisher waren die Lohnkosten bei Handwerkerleistungen im Rahmen des § 35a Abs. 3 EStG nur dann abziehbar, wenn die Leistung nur im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht worden ist. Eine neue Entscheidung des Finanzgericht (FG) Münchens ändert die bisherige Auffassung.

Nach dem Urteil des FG Münchens stellt der Austausch einer renovierungsbedürftigen Haustür, welche in der Schreinerwerkstatt hergestellt wurde, zum Haushalt geliefert und dort montiert wurde, eine insgesamt begünstigte Renovierungsmaßnahme dar – da es sich dabei um eine Leistung handelt, welche im unmittelbaren Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt wird und somit zu eigenen Wohnzwecken dient.

§ 35a Abs. 3 EStG begünstigt allerdings nur die reinen Arbeitskosten der Handwerker. Auch in Rechnung gestellte Maschinenkosten, Fahrtkosten, Verbrauchsmittel und die Kosten für die Entsorgungen zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer können steuermindert vom Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Materialkosten und sonstige gelieferte Waren und die darauf entfallende Umsatzsteuer hingegen nicht.

Insgesamt können von den berücksichtigungsfähigen Kosten 20 Prozent, maximal 1.200 Euro im Jahr steuermindernd angesetzt werden.

Quelle: 7K 1242/13