Sie haben Fragen?
Kontaktieren Sie uns unter
07161 / 98424-0 oder per E-Mail
07.10.2015

Lohnsteuerfreibeträge 2016 jetzt beantragen

Lohnsteuerfreibeträge 2016 jetzt beantragen

Haben Sie hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen? Dann müssen Sie nicht bis zur Abgabe der Steuererklärung 2016 warten, um deswegen eine Steuer-Erstattung zu bekommen: Sie können diese Ausgaben bereits während des Jahres steuermindernd berücksichtigen.

Dafür müssen Sie einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung bei Ihrem Finanzamt stellen. Dies können Sie bereits jetzt tun, um in den Genuss eines höheren Netto Gehalts bereits für den Januar 2016 zu kommen.  Wenn Sie den Antrag gestellt haben, wird vom Finanzamt ein Lohnsteuer-Freibetrag als ELStAM in der Zentraldatei der Finanzverwaltung eingetragen. Dieser Freibetrag wird von Ihrem Arbeitgeber fiktiv von Ihrem Monatsverdienst abgezogen und aus diesem reduzierten Betrag wird dann die monatliche Lohnsteuer  sowie der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer ermittelt.

Für dieses Jahr gibt es außerdem noch eine Neuerung. Sie können den Freibetrag für zwei Jahre auf einmal beantragen, sofern sich Ihre persönliche Verhältnisse nicht ändern.

Gründe, die zu einem Freibetrag führen können:

  • Hohe Werbungskosten, z.B. Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, doppelte Haushaltsführung, Fortbildungskosten über 1.000 Euro, ein Arbeitszimmer
  • Sonderausgaben, z.B. Kinderbetreuungskosten, Ausbildungskosten in die eigene Berufsausbildung bis max. 6.000 Euro, Schulgeld oder Spenden
  • Außergewöhnliche Belastungen, z.B. Krankheitskosten, Unterhaltsleistungen an bedürftige Angehörige, Heimunterbringung, Behinderung, Pflegebedürftigkeit
  • Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehepartner
  • Entlastungsbetrag bei verwitweten Alleinerziehenden im Sterbejahr und Folgejahr
  • Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene
  • Ausgaben für Haushaltshilfen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
  • Verluste aus anderen Einkunftsarten

Ein Freibetrag kann allerdings nur eingetragen werden, wenn die Summe obiger Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen und Sonderausgaben 600,- Euro und mehr beträgt. Die Grenze verdoppelt sich allerdings bei Eheleuten nicht!

Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung bzw. der vereinfachte Antrag auf Lohnsteuerermäßigung sind auszufüllen.

Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, kontaktieren Sie uns.